Honorare

 

Die Gebühren eines Rechtsanwalts bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsver-gütungsgesetz (RVG).

 

Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren werden nach dem den Rechtsstreit zu Grunde liegenden Streitwert berechnet.

 

Im Falle des Mahnwesens und der Beratung ist es auch möglich, eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen.

 

Außerdem besteht bei Einkommensschwachen die Möglichkeit, für eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung einen Beratungshilfeschein beim zuständingen Amtsgericht zu beantragen.

 

Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vor, so werden die eigenen Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen.

 

Die Kosten können somit von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein, weshalb man sich wegen den voraussichtlich entstehenden Gebühren telefonisch mit der Kanzlei vorab in Verbindung setzen sollte.